Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für DenkRadar-Angebote
vom
sii-talents e. V.
Heilsauring 8
23858 Reinfeld
Deutschland
für Angebote wie Debatten, Workshops, Dossiers und Online-Portale, die unter der Marke DenkRadar über Websites, Plattformen oder Kommunikationskanäle des Vereins bereitgestellt oder vermittelt werden. Stand: 01/2026
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die unter der Marke „DenkRadar“ angeboten, organisiert oder vermittelt werden. „DenkRadar“ ist eine Angebots- und Projektmarke des sii-talents e. V. und stellt selbst keine eigene Rechtsperson dar.
- Verträge werden – je nach Kennzeichnung der jeweiligen Veranstaltung – entweder
a) direkt mit dem sii-talents e. V. oder
b) mit einer selbstständig tätigen durchführenden Person (z. B. Referent:in, Moderator:in, Trainer:in)
geschlossen. - Vertragspartner auf Veranstalterseite ist stets eine Institution, ein Unternehmen oder eine juristische Person. Mitarbeitende, Lehrkräfte oder sonstige Beauftragte handeln im organisatorischen Zusammenhang ihrer Einrichtung.
- Anmeldungen von Teilnehmenden – insbesondere von Schüler:innen – dienen ausschließlich organisatorischen Zwecken. Ein Vertragsverhältnis mit einzelnen Teilnehmenden kommt nicht zustande.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§2 Rolle des sii-talents e. V. als Vermittler
- Soweit eine Veranstaltung nicht ausdrücklich als eigene Leistung des sii-talents e. V. gekennzeichnet ist, tritt der Verein ausschließlich als Vermittler zwischen Veranstalter und durchführender Person auf.
- In diesen Fällen kommt der Vertrag über die Durchführung der Leistung direkt zwischen dem Veranstalter und der benannten durchführenden Person zustande. Der sii-talents e. V. wird insoweit nicht Vertragspartner.
- Der Verein übernimmt bei vermittelten Leistungen keine Verantwortung für Durchführung, Inhalte, Terminabstimmung, Erfolg oder Qualität der Leistung.
- Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung vermittelter Leistungen sind ausschließlich gegenüber der jeweiligen durchführenden Person geltend zu machen.
- Soweit Veranstaltungen ausdrücklich als eigene Veranstaltungen oder Projekte des Vereins gekennzeichnet sind, kommt der Vertrag direkt mit dem sii-talents e. V. zustande.
- Bei vermittelten Leistungen wird die durchführende Person im Angebot, in der Veranstaltungsbeschreibung oder im Buchungsprozess ausdrücklich als Vertragspartner benannt. Erfolgt eine solche Kennzeichnung, tritt der sii-talents e. V. ausschließlich als Vermittler auf.
§3 Technische Rolle bei Online-Angeboten
- Der sii-talents e. V. betreibt die Website(s) und digitalen Plattformen von DenkRadar als technischer Anbieter.
- Plattformen dienen lediglich der Vermittlung, Bereitstellung von Informationen und technischen Zugängen. Der Verein haftet nicht für Inhalte, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit technischer Komponenten, soweit ihn kein eigenes Verschulden trifft.
- Der Verein schuldet insoweit lediglich die Bereitstellung der technischen Infrastruktur im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten. Ein Anspruch auf jederzeitige störungsfreie Verfügbarkeit besteht nicht.
- Der Verein haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder Datenverluste, die durch externe Dienstleister, Hosting-Anbieter oder höhere Gewalt verursacht werden.
§4 Leistungsgegenstand
- Gegenstand der Leistungen sind insbesondere:
– DenkRadar-Debattenformate und moderierte Dialogprozesse
– Workshops und Seminare
– Trainings zu Recherche, Medienkompetenz, Perspektivwechsel und ganzheitlichem Denken
– Moderation, Prozessbegleitung und Debatten-Coaching
– Impulsvorträge
– Ergebnisdokumentationen (z. B. Mindmaps, Strukturpapiere), soweit vereinbart - Die Leistungen dienen Wissensvermittlung, Reflexion und moderierter Auseinandersetzung mit komplexen Themen. Ein bestimmter Lernerfolg, Konsens, Beschluss oder messbares Ergebnis wird nicht geschuldet.
- Die Leistungen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung im Einzelfall dar.
§5 Zustandekommen des Vertrages
- Ein Vertrag kommt zustande durch
– schriftliche Angebotsannahme,
– schriftliche oder mündliche Beauftragung oder
– Anmeldung über ein vom Verein genutztes Anmelde- oder Event-Management-System. - Vertragspartner ist dabei entweder
a) der sii-talents e. V. (bei eigenen Leistungen) oder
b) die jeweils benannte durchführende Person (bei vermittelten Leistungen). - Mit einzelnen Teilnehmenden entsteht kein eigenes Vertragsverhältnis.
§6 Mitwirkungspflichten des Veranstalters
- Der Veranstalter sorgt für geeignete organisatorische Rahmenbedingungen, insbesondere:
– geeignete Räumlichkeiten oder digitale Infrastruktur
– funktionierende Präsentations- und Medientechnik
– rechtzeitige Bereitstellung vereinbarter Informationen
– Benennung einer Ansprechperson - Verzögerungen oder Einschränkungen aufgrund unzureichender Organisation gehen nicht zu Lasten des jeweiligen Anbieters.
- Mitwirkungspflichten können durch Mitarbeitende oder Beauftragte erfüllt werden; diese handeln im Auftrag des Veranstalters.
§7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Honorar zuzüglich ggf. vereinbarter Neben- und Reisekosten.
- Bei vermittelten Leistungen erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Veranstalter und durchführender Person, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei eigenen Leistungen des sii-talents e. V. stellt der Verein die Rechnung.
- Rechnungen sind sofort, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung, ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet werden.
- Der sii-talents e. V. kann im Auftrag der durchführenden Person die Rechnungsstellung oder Zahlungsabwicklung übernehmen (Inkassotätigkeit). Hierdurch wird der Verein nicht selbst Vertragspartner der vermittelten Leistung.
§8 Vermittlungsprovision
- Für die Vermittlung von Leistungen selbstständig tätiger durchführender Personen im Rahmen der Marke „DenkRadar“ erhält der sii-talents e. V. eine Vermittlungsprovision in Höhe von 18 % des jeweils vereinbarten Nettohonorars der vermittelten Leistung.
- Die Provision wird zwischen dem sii-talents e. V. und der durchführenden Person vereinbart und ist von dieser an den Verein zu zahlen, sofern keine abweichende schriftliche Regelung getroffen wurde.
- Die Provision entsteht mit Zustandekommen des Vertrages zwischen Veranstalter und durchführender Person, spätestens jedoch mit Durchführung der Veranstaltung.
- Der Veranstalter schuldet keine gesonderte Vergütung an den sii-talents e. V., sofern nicht ausdrücklich eine eigene Leistung des Vereins vereinbart wurde.
§9 Haftung
- Der sii-talents e. V. haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verein nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Soweit Leistungen durch selbstständig tätige durchführende Personen erbracht werden, haftet der sii-talents e. V. nicht für Inhalte, Durchführung, Qualität oder Erfolg der vermittelten Leistungen. Eine Haftung besteht insoweit ausschließlich im Rahmen der ordnungsgemäßen Vermittlungstätigkeit.
- Der Verein haftet nicht für Inhalte oder Äußerungen von Teilnehmenden im Rahmen von Debatten, Workshops oder sonstigen Veranstaltungen.
- Für technische Störungen oder Ausfälle von Drittanbietern (z. B. Hosting-Dienstleister, Videokonferenzsysteme, Plattformanbieter) übernimmt der Verein keine Haftung, sofern ihn kein eigenes Verschulden trifft.
§10 Höhere Gewalt
- Bei Ereignissen höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs des sii-talents e. V. oder der durchführenden Person liegen (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen), entfällt die Leistungspflicht für die Dauer der Störung.
- Bereits erbrachte Leistungen können anteilig abgerechnet werden. Bereits entstandene Fremdkosten sind vom Veranstalter zu erstatten. Eine Haftung des sii-talents e. V. für darüber hinausgehende Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§11 Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO.
- Sofern der sii-talents e. V. personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Anmeldungen, Veranstaltungsorganisation oder Plattformnutzung verarbeitet, erfolgt dies entweder
a) in eigener Verantwortung (z. B. Kontakt- und Rechnungsdaten) oder
b) im Auftrag der jeweiligen durchführenden Person oder des Veranstalters, sofern dies zur Organisation erforderlich ist. - Der Veranstalter sichert zu, zur Übermittlung personenbezogener Daten berechtigt zu sein und erforderliche Informationspflichten sowie Einwilligungen eingeholt zu haben. Er stellt den Verein von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unzulässigen Datenweitergabe resultieren.
- Sofern erforderlich, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
- Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung geregelt, siehe: https://denkradar.de/rechtliches/datenschutzerklaerung/
§12 Nutzungsrechte an Unterlagen und Ergebnissen
- Sämtliche Unterlagen, Konzepte, Methoden, Modelle, Visualisierungen und sonstige Materialien, die im Rahmen von DenkRadar-Veranstaltungen verwendet oder erstellt werden, sind urheberrechtlich geschützt.
- Nutzungsrechte an Materialien der durchführenden Person richten sich nach den jeweils zwischen Veranstalter und durchführender Person vereinbarten Bedingungen.
- Soweit Materialien direkt vom sii-talents e. V. bereitgestellt werden, erhält der Veranstalter ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung.
- Allgemeine Methoden, Modelle und konzeptionelle Ansätze von DenkRadar dürfen vom Verein weiterhin genutzt und weiterentwickelt werden.
- Die vom Verein oder den durchführenden Personen bereitgestellten Unterlagen, Methoden, Konzepte, Dokumentationen oder Ergebnisse dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zur Entwicklung, zum Training oder zur Verbesserung von KI-Systemen oder maschinellen Lernmodellen verwendet werden.
§13 Stornierung und Ausfall von Veranstaltungen
- Eigene Veranstaltungen des sii-talents e. V.
Soweit der sii-talents e. V. selbst Veranstalter ist, gelten – sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde – folgende Stornierungsbedingungen:
▪️ bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
▪️ 13 bis 3 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
▪️ weniger als 3 Tage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars
Bereits entstandene Fremd- oder Reisekosten sind unabhängig von den vorgenannten Fristen in voller Höhe zu erstatten.
- Vermittelte Veranstaltungen
Bei Leistungen, die durch selbstständig tätige durchführende Personen erbracht werden, gelten die jeweils zwischen Veranstalter und durchführender Person vereinbarten Stornierungsregelungen. Der sii-talents e. V. übernimmt hierfür keine Haftung. - Höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, bemühen sich die Parteien um einen Ersatztermin. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§14 Dokumentation und Aufzeichnungen
- Inhalte, Methoden und Beiträge im Rahmen von DenkRadar-Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt.
- Ton-, Bild- oder Videoaufzeichnungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils verantwortlichen durchführenden Person oder des Vereins zulässig.
- Der sii-talents e. V. ist berechtigt, Veranstaltungen zu Dokumentations- und Öffentlichkeitszwecken zu fotografieren oder zu filmen, sofern datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden.
§15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des sii-talents e. V.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.



